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Eurotrust ist als Finanzintermediär gemäss Artikel 2 § 3 des Geldwäschereigesetzes (GWG) durch die Mitgliedschaft bei der OSFIN reguliert. OSFIN Aufsichtsorganisation Finanzdienstleister wurde von den Selbstregulierungsorganisationen SRO PolyReg und SRO FCT mit dem Zweck gegründet, die Finanzintermediäre, welche neu eine FINMA-Bewilligung benötigen, zu beaufsichtigen. Sie hat am 6. Juli 2020 die Bewilligung als Aufsichtsorganisation von der FINMA erhalten.
OSFIN übernimmt im Zusammenhang mit dem Bewilligungsprozess der Finanzinstitute durch die FINMA die Vorprüfung des Bewilligungsgesuchs und nach Erteilung der Bewilligung die laufende Aufsicht.